A 15 — Gestrüpp "Grünes Klassenzimmer" einfache Spielplatz Anlage aus Robinienholzbalken Anlagengröße: 8.00 × 4.00 Grundfläche: 11.00 × 7.00 Fallhöhe: 1.20 Altersempfehlung: 3 – 12 Die Konstruktion ist aus hochwertigen und splintfreien Robinienrundholz Ø16cm (Robinienkernholz) gefertigt. Die Enden der Robinienrundhölzer sind zudem gegen das Aufreißen gesichert und mit Hirnholzwachs versiegelt. Das Gestrüpp besteht aus 6 Stück senkrechten Pfosten und 13 Stück waagerechten Stämmen, welche in einer Wellenform angebracht sind und somit als Sitzfläche inkl. Abstellmöglichkeit für die Füße genutzt werden kann. Produktionseigenschaften: Die Konstruktion ist roh und erhält von uns farbige Applikationen nach gemeinsamer Absprache eines Farbkonzeptes. Eine themenbezogene Gestaltung ist gegen Aufpreis möglich. Für die Gestaltung nutzen wir Farben und Öle aus deutscher Produktion vom Hersteller PNZ. Der Altersbereich für dieses Spielgerät ist von uns besonders breit konzipiert. So werden konstruktiv Möglichkeiten geschaffen, um das kreative Spielen miteinander zu befördern. Damit können Kinder unterschiedlicher Altersklassen gemeinsam spielen und werden dadurch sozial gefördert. Das Spielgerät entspricht der DIN EN 1176, die eine regelmäßige Wartung vorschreibt und zu jeder Zeit die Sicherheit des Spielgerätes gewährleistet. Die Herstellung dieser Spielkonstruktion wurde nach den Regeln des Zimmererhandwerks durchgeführt. Das bedeutet, dass alle konstruktiven Verbindungen durch Kraftschluss als auch Formschluss verarbeitet sind. Produktbilder: https://holzwelten-heilemann.de/media/a-16_gestruepp_schneeberg_neu.jpg https://holzwelten-heilemann.de/media/a-15_gestruepp_gruenes_klassenzimmer.jpg Produktlink: https://holzwelten-heilemann.de/spielplatzbau/balancieren-und-klettern/gestruepp-gruenes-klassenzimmer/ Holzwelten Frank Heilemann GmbH & Co. KG Am Wustenberg 8, 04617 Fockendorf Telefon: (034343) 54961 E-Mail: holzwelten-heilemann@t-online.de St.-Nr. 166/155/42400 USt-IdNr. DE321155740 Handelsregister Jena, HRA 504771 Ausschreibungstext vom 18.04.2024